Was ist Reha-Sport und wer kann Reha-Sport nutzen ? Rehasport kurz erklärt: zu 100 % von den Krankenkassen bezahlt – absolut kostenfrei für den Teilnehmer Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden). Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeut. Behandlungen stabilisiert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert. Die Qualität wird durch die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. An wen muss ich mich wenden ? Die Verordnung muss vom Kostenträger, i. d. R. ist das Ihre ges. Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein. Welche Kosten entstehen für mich? Die Grundversorgung (Basiskurs) ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Zur Nutzung der RehaVitalisPLUS-Programme ist die Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung. Die Höhe der Vereinsbeiträge richtet sich nach der gebuchten Leistung. Die Leistungen im Wie beginnt der Rehasport? Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Reha-Maßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert Reha-Sport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Was will ich erreichen? Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden. Kostenübernahme durch die Krankenkassen Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert. Reha-Sport auf Verordnung des Arztes Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten. |